Was wird wo eingetragen: HRA & HRB
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen eingeteilt:
In der Abteilung A (HRA) werden eingetragen:
- der Einzelkaufmann (abgekürzt e.K., e.Kfm, bei Kauffrauen e.Kfr. o.ä.) und Betriebe der öffentlichen Hand, soweit sie gewerblich tätig sind
- die offene Handelsgesellschaft (OHG)
- die Kommanditgesellschaft (KG); hierzu zählt auch die GmbH & Co KG
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
- juristische Personen nach § 33 HGB
In der Abteilung B (HRB) werden eingetragen:
- die Aktiengesellschaft (AG)
- die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
- die Europäische Aktiengesellschaft (SE)